Regelung über Disziplinarverfahren am
Radmarathon
Es wird vorausgesetzt, dass das Reglement und die
entsprechenden Zusatzreglement für die Brevets und die RAAM-Qualifikation
(im Internet, in der Ausschreibung, oder am Anschlag beim Start) gelesen
und verstanden wurden.
Kommissäre:
- Die Kommissäre begleiten die Teilnehmer,
speziell die Elite und die RAAM-Qualifikanten und
achten auf die Einhaltung der Reglemente und der
Verkehrsregeln.
- Regelverstösse von Begleitfahrzeugen ziehen die
Bestrafung der begleiteten Teilnehmer nach sich.
- Kommissäre sind berechtigt, je nach
festgestelltem Regelverstoss Ermahnungen, Verwarnungen
oder Disqualifikationen auszusprechen.
- Sie dürfen dazu Teilnehmer und/oder Begleitfahrzeuge
anhalten.
- Verwarnungen bewirken eine Zeitstrafe von 30 Minuten.
- Disqualifikation bewirkt den sofortigen
Ausschluss aus der Tour. Wer als RAAM-Qualifikant
wegen Windschattenfahrens disqualifiziert wird, oder
selbst auf die RAAM-Qualifikation verzichtet, kann in der
Elite-Kategorie weiterfahren. Er gilt, sofern das Ziel
erreicht wird, bei den RAAM-Qualifikanten als aufgegeben
(DNF), jedoch als Finisher über 600 Km.
- Die Kommissäre rapportieren ihre Entscheide an die Jury.
- Gegen Entscheide der Kommissäre kann bei der Jury
Protest eingelegt werden.
- Auch die Besatzung der Besenwagen gilt als
Kommissäre; sie kann speziell auch Teilnehmer,
welche die Kontrollschlusszeiten überschreiten,
disqualifizieren.
Proteste:
- Proteste (bei festgestellten Regelverstössen) gegen
andere Teilnehmer, sind mündlich beim nächsten
Checkpoint einzulegen, oder sofern möglich, einem
Kommissär anzuzeigen. Es sind Ort und Zeit des
Regelverstosses sowie die Startnummern der beschuldigten
Teilnehmer zu nennen. Der Kommissär notiert die Proteste
und überprüft sie, sofern möglich, umgehend. Der
Checkpoint notiert die Proteste und meldet sie an die
Jury und. an den nächsten Kommissär weiter.
- Wird nach Zieldurchfahrt am vorher eingelegten Protest
festgehalten, oder wird gegen einen Kommissärsentscheid
protestiert, ist der Protest umgehend schriftlich, mit
allen nötigen Angaben, bei der Jury einzureichen. Es
ist eine Protestgebühr von Fr 150.- / Euro 100.- zu
hinterlegen. Die Gebühr wird zurückerstattet,
sofern der Protest ganz oder teilweise durch die Jury
gutgeheissen wird.
- Auf Proteste gegen andere Teilnehmer, welche
nicht bereits unterwegs (nach dem ersten Punkt dieses
Absatzes) eingereicht wurden, wird nicht eingetreten.
Die Jury:
- Die Jury besteht aus dem OK-Präsident, dem
Tourkoordinator, dem Streckenchef und bei Bedarf aus
einem Kommissär.
- Die Jury wird, nach Konsultation aller Betroffenen,
innerhalb von 2 Stunden eine Entscheidung fällen, und
den Betroffenen schriftlich eröffnen.
- Die Jury kann, gestützt auf später
eintreffende Polizeirapporte, auch nachträglich
Disziplinarverfügungen erlassen.
- Jury-Entscheide sind endgültig.
