Reglement des Schweizer Radmarathon

Teilnahme
Der Schweizer Radmarathon ist für alle genügend trainierten Radfahrerinnen und Radfahrer (nachstehend Teilnehmer genannt) offen.
Altersbeschränkungen:
Ueber 300 Km: 18 Jahre. Bis 300 Km: 16 Jahre. 110 Km: 14 Jahre. 55 Km: 10 Jahre.
Jugendliche dürfen nur mit dem schriftlichen Einverständnis eines Erziehungsberechtigten, Schulpflichtige nur in Begleitung eines Erwachsenen mitfahren.
Aus organisatorischen, verkehrs- und sicherheitstechnischen Gründen ist die Teilnahme auf maximal 200 Personen pro Strecke beschränkt. 600 und 720 Km gelten zusammen als eine Strecke. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt.
Die Teilnahme auf dem Brevet über 400 Km ist auf maximal 70 Personen beschränkt.

Kategorien
Die Kategorien, und die Startzeiten werden gesondert aufgeführt.

Anmeldung und Startgeld
Die Anmeldung hat brieflich oder per e-Mail zu erfolgen. Jugendliche können sich nur brieflich (mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten) anmelden. Die Anmeldung wird erst mit der Bezahlung des Startgeldes gültig. Die Startgeldbeträge und die Termine für die Anmeldung werden gesondert aufgeführt. Mit der Anmeldung anerkennen die Teilnehmer das vorliegende Reglement.
Teilnehmer können sich bis 20 Tage vor dem Starttag ohne Angabe von Gründen abmelden.
Eine spätere Abmeldung wird nur gegen Vorlage eines Arztzeugnisses, welches die Unfähigkeit zur Teilnahme bestätigt, akzeptiert.
Erkrankung/Unfall eines Gruppenmitglieds berechtigt die übrigen Gruppenmitglieder (ausgenommen Staffel und Tandem) nicht zur Abmeldung.
Die Abmeldung hat mittels eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Eine Zahlungsadresse ist anzugeben. Ein Arztzeugnis muss spätestens am Montag nach der Veranstaltung der Post übergeben werden.
Bei Abmeldung wird das Startgeld zu 75% (abzüglich Ueberweisungsspesen) zurückerstattet.

Fahrzeuge
Als "Velo" gilt ein Fahrrad, welches den technischen Vorschriften der Union Cycliste International (UCI) als Strassen- bzw. Zeitfahrrad oder den technischen Vorschriften der International Tritahlon Union (ITU) entspricht.
Als "human powered vehicle" (HPV) gelten Tandems, Liegeräder, voll- oder teilverschalte Räder und andere Fahrzeuge, welche ausschliesslich mit Muskelkraft bewegt werden.

Ausrüstung
Triathlonlenker und Scheibenräder sind gestattet.
Alle Fahrzeuge müssen den Strassenverkehrsgesetzen aller durchfahrenen Länder entsprechen. Fahrzeuge der in der Schweiz wohnhaften Personen müssen mit einer gültigen Vignette versehen sein.
Ab 22.00 Uhr bis 05.15 Uhr oder sobald sie durch die übrigen Strassenbenützer nicht mehr rechtzeitig erkennbar sind, sind alle Fahrzeuge vorne mit einem weissen, hinten mit einem roten (nicht blinkenden) Licht zu beleuchten.
Teilnehmer mit ungenügender Beleuchtung werden von der Polizei gebüsst und an der Weiterfahrt gehindert.
Die Teilnehmer haben ihre Startnummer jederzeit sichtbar auf der linken Seite des Rückens zu tragen.
Ein gültiger Ausweis muss auf der 600 Km Strecke für die Grenzübertritte mitgeführt werden.
Die Mitnahme des Roadbooks ist obligatorisch.

Begleitfahrzeuge
Ein Begleitfahrzeug ist bei der Kategorie 2er-Staffel für den Transport des abgelösten Teilnehmers obligatorisch.
In den übrigen Kategorien ab 300 Km ist maximal ein Begleitfahrzeug pro Teilnehmer oder Gruppe gestattet.
Wir bitten die Teilnehmer, soweit wie möglich auf Begleitfahrzeuge zu verzichten.
Auf Distanzen unter 300 Km sind Begleitfahrzeuge verboten.
Die Begleitfahrzeuge sind an der Windschutzscheibe vorne rechts mit der durch den Veranstalter abgegebenen Startnummer und mit dem Warnplakat an der Heckscheibe auszurüsten.
Begleitfahrzeuge dürfen den übrigen Verkehr nicht behindern.
Kontakte zwischen Begleitfahrzeugen und Teilnehmern dürfen nur ausserhalb der Strasse stattfinden.

Verkehrsregeln
Die Veranstaltung ist kein Rennen!
Sämtliche Verkehrsregeln sind sowohl durch die Teilnehmer als auch durch die Begleitfahrzeuge einzuhalten. Nichteinhalten der Vortrittsregeln und das Nichtbeachten von Verkehrsampeln führt zur sofortigen Disqualifikation.
Es ist in Einerkolonne zu fahren. Die maximale Gruppengrösse beträgt 10 Teilnehmer.
Radwege und Radstreifen sind zu benützen.

Sicherheit
Die Strecke ist weder abgesperrt noch sonst irgendwie gesichert.
Das Tragen eines Helmes ist obligatorisch.
Windschattenfahren ist hinter anderen Teilnehmern der Radfernfahrt gestattet, ausser hinter den RAAM-Qualifikanten, jedoch verboten hinter irgendwelchen Motorfahrzeugen.
Wenn ein Begleitfahrzeug in der Nähe eines Teilnehmers ist, muss es sich hinter dem Teilnehmer befinden.
Die Postenteams und Kommissäre sind angewiesen, Teilnehmern welche wegen Ermüdung nicht mehr verkehrstauglich sind, die Weiterfahrt zu verwehren, bezugsweise sie erst nach einer entsprechenden Erholungspause weiterfahren zu lassen.

Strecke
Die Strecke ist mit Wegweisern markiert. Sie muss planmässig zurückgelegt werden. Alle Teilnehmer erhalten ein "Road-Book" mit der genauen Streckenbeschreibung. Teilnehmer, die sich verirren, dürfen von einem Begleitfahrzeug dorthin auf die Strecke zurückgebracht werden, wo sie sie verlassen haben.

Checkpoints, Kontrollschluss und Aufgabe
Die Oeffnungszeiten der Checkpoints sind im Road-Book vermerkt. Sie sind für alle Teilnehmer verbindlich.
An jedem Checkpoint ist das Road-Book zum Kontroll- und Zeiteintrag vorzulegen.
Wer vor der offiziellen Oeffnungszeit am Checkpoint eintrifft, hat bis zur Oeffnung des Checkpoints auf den Kontrolleintrag zu warten.
Jeder Teilnehmer hat persönlich am Checkpoint zu erscheinen. Wird das Road-Book durch ein Begleitfahrzeug transportiert, so wird der Eintrag erst vorgenommen, wenn auch der Teilnehmer am Checkpoint eintrifft.
Die 2er-Staffeln wechseln den Teilnehmer an jedem Checkpoint.
Wer nach Kontrollschluss an einem Checkpoint eintrifft wird disqualifiziert. Eine Weiterfahrt erfolgt ohne weitere Unterstützung des Veranstalters. Die Tourleitung kann bei besonderen Umständen die Kontrollschlusszeiten verlängern. Ein Besenwagen nimmt aufgebende Teilnehmer auf.
Wer aufgibt, hat sich in jedem Fall beim nächsten Checkpoint oder beim Besenwagen abzumelden.
Suchaktionen, welche durch Nichtbeachtung der Abmeldepflicht entstehen, werden dem Teilnehmer verrechnet.

Haftung
Jeder Teilnehmer muss über eine genügende Haftpflicht- und Unfallversicherung verfügen.
Der Veranstalter lehnt hiermit jegliche Haftung bei Unfall, Erkrankung, Materialverlust, Diebstahl oder anderen Schäden ab.

Drogen und Doping
Die Einnahme von leistungssteigernden Medikamenten ist verboten. Es gilt die Dopingliste des Schweizerischen Olympischen Verbandes.
Es können Dopingkontrollen vorgenommen werden.

Sanktionen
Wer gegen dieses Reglement oder gegen Verkehrsregeln verstösst, wird durch die Tourleitung verwarnt und mit einer Zeitstrafe von 30 Minuten belegt. Die Strafe wird im Road-Book eingetragen.
Bei wiederholten oder schweren Verstössen wird der Teilnehmer disqualifiziert.

Weitere Reglemente
Wer an den Brevets de Randonneurs Mondiaux oder an der Qualifikation für das Race across America (RAAM) teilnehmen will, hat die speziellen Zusatzreglemente zu beachten.