Reglement des Schweizer Radmarathon
Teilnahme
Der Schweizer Radmarathon ist für alle genügend
trainierten Radfahrerinnen und Radfahrer (nachstehend Teilnehmer
genannt) offen.
Altersbeschränkungen:
Ueber 300 Km: 18 Jahre. Bis 300 Km: 16 Jahre. 110 Km: 14 Jahre.
55 Km: 10 Jahre.
Jugendliche dürfen nur mit dem schriftlichen Einverständnis
eines Erziehungsberechtigten, Schulpflichtige nur in Begleitung
eines Erwachsenen mitfahren.
Aus organisatorischen, verkehrs- und sicherheitstechnischen Gründen
ist die Teilnahme auf maximal 200 Personen pro Strecke beschränkt.
600 und 720 Km gelten zusammen als eine Strecke. Anmeldungen
werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt.
Die Teilnahme auf dem Brevet über 400 Km ist auf maximal 70
Personen beschränkt.
Kategorien
Die Kategorien, und die Startzeiten werden
gesondert aufgeführt.
Anmeldung und Startgeld
Die Anmeldung hat brieflich oder per e-Mail zu
erfolgen. Jugendliche können sich nur brieflich (mit
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten) anmelden. Die
Anmeldung wird erst mit der Bezahlung des Startgeldes gültig.
Die Startgeldbeträge und die Termine für die Anmeldung werden
gesondert aufgeführt. Mit der Anmeldung anerkennen die
Teilnehmer das vorliegende Reglement.
Teilnehmer können sich bis 20 Tage vor dem Starttag ohne Angabe
von Gründen abmelden.
Eine spätere Abmeldung wird nur gegen Vorlage eines
Arztzeugnisses, welches die Unfähigkeit zur Teilnahme bestätigt,
akzeptiert.
Erkrankung/Unfall eines Gruppenmitglieds berechtigt die übrigen
Gruppenmitglieder (ausgenommen Staffel und Tandem) nicht zur
Abmeldung.
Die Abmeldung hat mittels eingeschriebenem Brief zu erfolgen.
Eine Zahlungsadresse ist anzugeben. Ein Arztzeugnis muss spätestens
am Montag nach der Veranstaltung der Post übergeben werden.
Bei Abmeldung wird das Startgeld zu 75% (abzüglich
Ueberweisungsspesen) zurückerstattet.
Fahrzeuge
Als "Velo" gilt ein Fahrrad, welches
den technischen Vorschriften der Union Cycliste International (UCI)
als Strassen- bzw. Zeitfahrrad oder den technischen Vorschriften
der International Tritahlon Union (ITU) entspricht.
Als "human powered vehicle" (HPV) gelten Tandems,
Liegeräder, voll- oder teilverschalte Räder und andere
Fahrzeuge, welche ausschliesslich mit Muskelkraft bewegt werden.
Ausrüstung
Triathlonlenker und Scheibenräder sind gestattet.
Alle Fahrzeuge müssen den Strassenverkehrsgesetzen aller
durchfahrenen Länder entsprechen. Fahrzeuge der in der Schweiz
wohnhaften Personen müssen mit einer gültigen Vignette versehen
sein.
Ab 22.00 Uhr bis 05.15 Uhr oder sobald sie durch die übrigen
Strassenbenützer nicht mehr rechtzeitig erkennbar sind,
sind alle Fahrzeuge vorne mit einem weissen, hinten mit einem
roten (nicht blinkenden) Licht zu beleuchten.
Teilnehmer mit ungenügender Beleuchtung werden von der Polizei
gebüsst und an der Weiterfahrt gehindert.
Die Teilnehmer haben ihre Startnummer jederzeit sichtbar auf der
linken Seite des Rückens zu tragen.
Ein gültiger Ausweis muss auf der 600 Km Strecke für die Grenzübertritte
mitgeführt werden.
Die Mitnahme des Roadbooks ist obligatorisch.
Begleitfahrzeuge
Ein Begleitfahrzeug ist bei der Kategorie 2er-Staffel
für den Transport des abgelösten Teilnehmers obligatorisch.
In den übrigen Kategorien ab 300 Km ist maximal ein
Begleitfahrzeug pro Teilnehmer oder Gruppe gestattet.
Wir bitten die Teilnehmer, soweit wie möglich auf
Begleitfahrzeuge zu verzichten.
Auf Distanzen unter 300 Km sind Begleitfahrzeuge verboten.
Die Begleitfahrzeuge sind an der Windschutzscheibe vorne rechts
mit der durch den Veranstalter abgegebenen Startnummer und mit
dem Warnplakat an der Heckscheibe auszurüsten.
Begleitfahrzeuge dürfen den übrigen Verkehr nicht behindern.
Kontakte zwischen Begleitfahrzeugen und Teilnehmern dürfen nur
ausserhalb der Strasse stattfinden.
Verkehrsregeln
Die Veranstaltung ist kein Rennen!
Sämtliche Verkehrsregeln sind
sowohl durch die Teilnehmer als auch durch die Begleitfahrzeuge einzuhalten.
Nichteinhalten der Vortrittsregeln und das Nichtbeachten von
Verkehrsampeln führt zur sofortigen Disqualifikation.
Es ist in Einerkolonne zu fahren. Die maximale Gruppengrösse
beträgt 10 Teilnehmer.
Radwege und Radstreifen sind zu benützen.
Sicherheit
Die Strecke ist weder abgesperrt noch sonst
irgendwie gesichert.
Das Tragen eines Helmes ist obligatorisch.
Windschattenfahren ist hinter anderen Teilnehmern der
Radfernfahrt gestattet, ausser hinter den RAAM-Qualifikanten,
jedoch verboten hinter irgendwelchen Motorfahrzeugen.
Wenn ein Begleitfahrzeug in der Nähe eines Teilnehmers ist, muss
es sich hinter dem Teilnehmer befinden.
Die Postenteams und Kommissäre sind angewiesen, Teilnehmern
welche wegen Ermüdung nicht mehr verkehrstauglich sind, die
Weiterfahrt zu verwehren, bezugsweise sie erst nach einer
entsprechenden Erholungspause weiterfahren zu lassen.
Strecke
Die Strecke ist mit Wegweisern markiert. Sie muss
planmässig zurückgelegt werden. Alle Teilnehmer erhalten ein
"Road-Book" mit der genauen Streckenbeschreibung.
Teilnehmer, die sich verirren, dürfen von einem Begleitfahrzeug
dorthin auf die Strecke zurückgebracht werden, wo sie sie
verlassen haben.
Checkpoints, Kontrollschluss und
Aufgabe
Die Oeffnungszeiten der Checkpoints sind im Road-Book
vermerkt. Sie sind für alle Teilnehmer verbindlich.
An jedem Checkpoint ist das Road-Book zum Kontroll- und
Zeiteintrag vorzulegen.
Wer vor der offiziellen Oeffnungszeit am Checkpoint eintrifft,
hat bis zur Oeffnung des Checkpoints auf den Kontrolleintrag zu
warten.
Jeder Teilnehmer hat persönlich am Checkpoint zu
erscheinen. Wird das Road-Book durch ein Begleitfahrzeug
transportiert, so wird der Eintrag erst vorgenommen, wenn auch
der Teilnehmer am Checkpoint eintrifft.
Die 2er-Staffeln wechseln den Teilnehmer an jedem Checkpoint.
Wer nach Kontrollschluss an einem Checkpoint eintrifft wird
disqualifiziert. Eine Weiterfahrt erfolgt ohne weitere Unterstützung
des Veranstalters. Die Tourleitung kann bei besonderen Umständen
die Kontrollschlusszeiten verlängern. Ein Besenwagen nimmt
aufgebende Teilnehmer auf.
Wer aufgibt, hat sich in jedem Fall beim nächsten
Checkpoint oder beim Besenwagen abzumelden.
Suchaktionen, welche durch Nichtbeachtung der Abmeldepflicht
entstehen, werden dem Teilnehmer verrechnet.
Haftung
Jeder Teilnehmer muss über eine genügende
Haftpflicht- und Unfallversicherung verfügen.
Der Veranstalter lehnt hiermit jegliche Haftung bei Unfall,
Erkrankung, Materialverlust, Diebstahl oder anderen Schäden ab.
Drogen und Doping
Die Einnahme von leistungssteigernden
Medikamenten ist verboten. Es gilt die Dopingliste des
Schweizerischen Olympischen Verbandes.
Es können Dopingkontrollen vorgenommen werden.
Sanktionen
Wer gegen dieses Reglement oder gegen
Verkehrsregeln verstösst, wird durch die Tourleitung verwarnt
und mit einer Zeitstrafe von 30 Minuten belegt. Die Strafe wird
im Road-Book eingetragen.
Bei wiederholten oder schweren Verstössen wird der Teilnehmer
disqualifiziert.
Weitere Reglemente
Wer an den Brevets de Randonneurs Mondiaux oder
an der Qualifikation für das Race across America (RAAM)
teilnehmen will, hat die speziellen Zusatzreglemente zu beachten.